Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen HARDARTWORK, Andreas Klingstein (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(1) Gegenstand ist die Erstellung von Werbe-Assets innerhalb von 48 Stunden (Wochenenden und gesetzliche Feiertage am Unternehmenssitz sind ausgenommen). Es handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Werkvertrag wird nicht geschlossen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erstellung der Assets nach eigenem Ermessen Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz sowie lizenziertes Stockmaterial einzusetzen. Die Wahl der eingesetzten Tools obliegt ausschließlich dem Anbieter.
(3) KI-Vorbehalt: Dem Kunden ist bekannt, dass an rein KI-generierten Inhalten nach aktueller Rechtslage kein Urheberrechtsschutz entstehen kann. Der Anbieter garantiert daher keine Exklusivität der KI-generierten Bestandteile.
Die Vergütung ist vollständig im Voraus (Vorkasse) via Stripe fällig. Die Leistungserbringung beginnt erst nach Zahlungseingang.
(1) Die Assets werden nach festen technischen und werbepsychologischen Parametern des Anbieters erstellt.
(2) Nachträgliche Korrekturschleifen, Revisionen oder Änderungen aufgrund von subjektivem Nichtgefallen (Geschmacksdiskussionen) sind vollständig ausgeschlossen.
(3) Die Leistung gilt mit der digitalen Übermittlung der Assets als vollständig erbracht.
(1) Der Kunde stellt alle Rohdaten frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
(2) Finale Rechtsprüfung: Die finale rechtliche Prüfung der Assets (insb. Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht) vor deren Veröffentlichung obliegt ausschließlich dem Kunden. Dies gilt insbesondere für KI-generierte Inhalte.
(1) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Schaltung der Werbemittel entstehen (z. B. gesperrte Werbekonten oder abgemahnte Kampagnen).
(2) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
(1) Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung.
(2) Die Nutzung von Stockmaterial erfolgt im Rahmen der jeweiligen Anbieter-Lizenzen. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus (z. B. Merchandising) ist untersagt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.